Unser Muttizettel
Du bist noch nicht 18, möchtest aber trotzdem gemeinsam mit deinen Freunden bei uns feiern? Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich.
Für minderjährige Gäste kann eine Erziehungsbeauftragung durch eine erziehungsberechtigte Person erteilt werden. Damit kann eine volljährige, von den Eltern bestimmte Begleitperson die Aufsicht während des Aufenthalts in unserer Diskothek übernehmen.
Das ist wichtig
Der Muttizettel muss vollständig ausgefüllt und von der erziehungsberechtigten Person unterschrieben sein. Die bevollmächtigte Begleitperson muss während des gesamten Aufenthalts anwesend sein und die Aufsicht übernehmen.
Bitte führt folgende Unterlagen mit:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Muttizettel
- gültiger Ausweis des minderjährigen Gastes
- gültiger Ausweis der Begleitperson
- gegebenenfalls weitere erforderliche Nachweise
Wichtig: Die Erziehungsbeauftragung muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die endgültige Entscheidung über den Einlass und den Aufenthalt liegt beim Veranstalter bzw. unserem Einlasspersonal.
Den entsprechenden Erziehungsbeauftragungsnachweis könnt ihr hier herunterladen, ausfüllen und zur Veranstaltung mitbringen.
Bitte beachtet: Ein Muttizettel ist keine Eintrittskarte. Es gelten zusätzlich unsere jeweiligen Einlass- und Altersbestimmungen sowie die gesetzlichen Vorschriften.
Wir wünschen euch viel Spaß beim Feiern – und eine coole Party!

